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Tragbare UV-C-Desinfektionslampe: was das Bundesamt für Strahlenschutz dazu sagt

Redaktion Gesund und Erholt · Stand

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UV-C-Lampen für zu Hause: erst die Warnung

Tragbare UV-C-Lampen mit USB-Anschluss werden angeboten, um Oberflächen und Gegenstände zu entkeimen. UV-C-Strahlung ist für Augen und Haut ein Risiko. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt dazu:

  • „Das BfS warnt davor, UV-C-Entkeimungsgeräte am Körper einzusetzen. Für die Augen und die Haut stellt dies ein Risiko dar.“
  • „Richten Sie bei der Desinfektion von Oberflächen frei bewegliche UV-C-Geräte nur auf die zu desinfizierende Fläche.“
  • „UV-C-Bestrahlungsgeräte sind kein Spielzeug. Sie gehören nicht in Kinderhände.“

Und als Handlungsanweisung: „Setzen Sie UV-C-Strahlung nicht am Körper ein. Bestrahlen Sie weder die Augen, noch die Haut.“

Was das für eine Handlampe bedeutet

Eine tragbare Lampe ist ein frei bewegliches Gerät: Wohin sie strahlt, bestimmt die Hand, die sie hält. Die Sätze des BfS gelten deshalb für jede Anwendung – nie auf Haut oder Augen richten, auch nicht kurz, und nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

Wirkt so eine Lampe?

Dazu können wir nichts Belegtes sagen. Das BfS beurteilt den Strahlenschutz, die Wirksamkeit der Geräte prüft es nach eigener Angabe nicht. Ob eine bestimmte Lampe in der kurzen Zeit und aus dem Abstand, in dem man sie in der Hand hält, eine Fläche entkeimt, steht allein in den Angaben des Herstellers.

Warum hier keine Kaufempfehlungen stehen

Diese Seite hieß früher „Effektive Keimvernichtung unterwegs“. Eine Wirkung können wir nicht belegen, ein Risiko für Augen und Haut ist amtlich benannt. Bei dieser Lage empfehlen wir kein Gerät.

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, „UV-C-Strahlung zur Desinfektion“, bfs.de, Stand 07.10.2025, abgerufen am 13.10.2026.

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